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Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 12m², Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von Solaranlagen bis 20m² usw. (õ 26, Abs.1, oö.BauO.1994)
Bitte mitbringen:
Zur Erledigung der Aufgaben der Gemeindeverwaltung...